Grabarten

Mittlerweile gibt es neben den traditionellen Grabarten eine Vielzahl von weiteren Möglichkeiten. Diese Entwicklung ist davon abzuleiten, dass immer mehr Menschen Ihren Familien keine Grabpflege zumuten möchten oder die Kinder in einer anderen Stadt wohnen und sich nicht darum kümmern können. Weg von den ganz anonymen Gräbern, möchte man den Angehörigen und Freunden einen Ort der Besinnung und Trauer geben. Die Nachfrage wächst und damit auch die Anzahl an Grabarten

Erdbeisetzung:

Wahlgrab: Die Grabstelle kann selbst ausgesucht werden. Das Wahlgrab kann ein- oder mehrstellig sein. Es bietet sich somit insbesondere für Personen an, die später neben ihren Angehörigen bestattet werden wollen. Die Ruhezeit für ein Wahlgrab liegt für gewöhnlich zwischen 20 und 30 Jahren. In Kettwig sind es momentan auf allen Friedhöfen 25 Jahre. In Mintard 30 Jahre. Die Grabpflege muss für diese Zeit gewährleistet sein. Nach Ablauf der Ruhezeit kann das Grab abgegeben oder wieder nachgekauft werden.

Reihengrab: Diese Grabart ist die günstigere Alternative zum Wahlgrab. Hier wird der Reihe nach belegt. Der Platz ist somit nicht frei wählbar, Es kann immer nur 1 Sarg beigesetzt werden. Ein Nachkauf ist bei dieser Grabart nicht möglich. Die Grabpflege muss hier ebenfalls durch die Angehörigen bzw. einen Gärtner erfolgen.

Rasenreihengrab: Hier wird ebenfalls der Reihe nach belegt. Der Grabplatz befindet sich auf einer Wiese und ist nur durch eine Steinplatte die flach im Rasen liegt gekennzeichnet. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit einer Stele, die mit Namenstafeln versehen ist. Weiterer Grabschmuck oder individuelle Bepflanzung sind nicht erlaubt. Die Pflege übernimmt die Friedhofsverwaltung.

Anonymes Reihengrab: Anonyme Gräber befinden sich auf einer angelegten Rasenfläche die nicht als Grabfeld erkennbar ist. Die Namen der Verstorbenen sind hier nicht zu finden und auch der Grabplatz ist nicht erkennbar. Wenn man sich für einen anonymen Grabplatz entscheidet, kann die Trauerfeier trotzdem im traditionellen Rahmen stattfinden. Damit gibt man Verwandten, Freunden und Bekannten die Möglichkeit, sich in würdiger Form zu verabschieden.

Feuerbestattung:

Wahlgrab: Der Platz kann ausgesucht werden. Es können je nach Friedhof 2-4 Urnen pro Stelle beigesetzt werden. Die Gräber sind in der Regel 1 m x 1 m und müssen von den Angehörigen selbst gepflegt werden. Auch bei Urnengräbern gilt die Ruhefrist von 20-30 Jahren. Urnenwaldgrab: liegt in einem bewaldeten Friedhofsteil.

Urnenreihengrab: Der Grabplatz wird der Reihe nach vergeben. Es kann immer nur eine Urne beigesetzt werden. Für die Grabpflege ist Sorge zu tragen. Das Urnenreihengrab ist die kostengünstigere Alternative zum Wahlgrab. Ein Nachkauf nach der Ruhefrist ist aber auch hierbei nicht möglich.

Urnenwiesenreihengrab: Es gibt Einzel- und Doppelstellen die gekauft werden können. Ein Stein der in den Boden eingelassen ist und das Mähen des Rasens somit zulässt, ist entweder im Preis des Grabes enthalten oder kann auf Wunsch bei einem Steinmetz angefertigt werden. Die Maße des Steins sind festgelegt, doch die Qualität, Farbe und Inschrift kann individuell bestimmt werden.

Teilanonymes Urnengrab: Die Urnen werden auf einem gekennzeichnetem Grabfeld beigesetzt und nur eine Namestafel erinnert an den Verstorbenen. Der genaue Beisetzungsort ist nicht erkennbar. Die Pflege und die unterschiedliche und teilweise wechselnde Bepflanzung ist im Preis enthalten und wird vom zuständigen Friedhofsgärtner durchgeführt.

Urnengemeinschaftsgrab: Das Urnengemeinschaftsgrab ist ein Angebot der Rheinischen Treuhandstelle für Dauergrabpflege. Über einen Dauergrabpflegevertrag beim Friedhofsgärtner kann man diese Stelle erwerben. Die einmaligen Kosten enthalten für die gesetzte Ruhefrist die Grabgestaltung, die Grabpflege, die Saisonbepflanzung, das Nutzungsrecht und eine Grabsteininschrift.

Anonymes Grab: Die Urnen werden auf einer Rasenfläche beigesetzt die nicht als Grabstätte erkennbar ist. Die Trauergesellschaft darf den Verstorbenen auf seinem letzten Weg begleiten, doch danach ist der Beisetzungsplatz nicht mehr erkennbar. Auch Blumen dürfen lediglich an dafür vorgesehen Plätze abgelegt werden.

Baumbestattung: Alternativ zu den traditionellen Bestattung bieten immer mehr Friedhöfe diese Form an. Ganze Wälder sind in einigen Städten für Beisetzungen vorgesehen. Die Asche wird in einer Ökourne im Wurzelbereich bzw. unter einer Baumkrone beigesetzt. Die Grabpflege übernimmt die Natur bzw. bei größeren Stellen der zuständige Friedhofsgärtner. Blumen und Grabschmuck in Form von Kerzen oder Engeln darf nur an dafür vorgesehene Plätze abgelegt werden.

Naturnahe Urnenbaumgräber: Naturnahe Urnenbaumgräber werden in dicht bewaldeten Bereichen angelegt. Es können bis zu 4 Urnen beigesezt werden. Auf die Grabstätte wird durch Kennzeichnung des entsprechenden Baumes mit einer Plakette hingewiesen.

Aschestreufeld: Die Asche wird auf einem vom Friedhofsträger festgelegten Bereich des Friedhofes durch Verstreuung der Asche beigesetzt, wenn der Verstorbene dies durch Verfügung von Todes wegen bestimmt hat.

Kolumbarien: Kolumbarien sind oberirdische Urnenkammern. In jeder Urnenkammer können bis zu 4 Urnenkapseln beigesetzt werden. Wenn das Nutzungsrecht an einer Grabkammer erloschen ist, werden die Urnen von der Friedhofsverwaltung in ein anonymes Urnenreihengrab beigesetzt.

Kolumbarium – Innenkammer: Kolumbarium - Innenkammern sind oberirdische Grabkammern, die in einer Trauerhalle zur Verfügung stehen. In jeder Urnenkammer können je nach Art bis zu 2 oder 4 Urnenkapseln beigesetzt werden.