Verfügungen und Vollmachten

PATIENTENVERFÜGUNG

Der heutige medizinische Fortschritt ermöglicht lebensverlängernde Maßnahmen, die nicht jeder Mensch für sich selbst in Anspruch nehmen möchte. Die Patientenverfügung bietet eine gesetzlich anerkannte Grundlage dafür, die Versorgung für den Fall festzulegen, dass die eigene Willensfähigkeit durch einen Unfall oder Krankheit verloren geht.

In der Verfügung kann genau bestimmt werden, welche Maßnahmen Ärzte im Ernstfall ergreifen dürfen. Mit einem solchen Dokument entbinden Sie Ihre Angehörigen und Ärzte von einer schwerwiegenden Verantwortung.

BETREUUNGSVERFÜGUNG

Mit der Betreuungsverfügung bestimmt man dem Vormundschaftsgericht gegenüber eine Person des eigenen Vertrauens, die für den Fall, dass man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist, Rechtsgeschäfte und weitere wichtige Angelegenheiten erledigt. Die jeweilige Person wird auf ihre Eignung hin geprüft. Liegt keine Verfügung vor und gibt es auch keinen Angehörigen der diese Aufgabe übernehmen kann, wird ein Betreuer vom Vormundschaftsgericht bestellt.

VORSORGEVOLLMACHT

In der Vorsorgevollmacht kann man eine Vertrauensperson als Bevollmächtigten einsetzen. Der Unterschied zur Betreuungsverfügung besteht darin, dass die Person nicht vom Vormundschaftsgericht bestellt werden muss, sondern im Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit sofort für den Vollmachtgeber handeln kann.